UNSERE VEREINSGEWÄSSER
SAALE
Größe 50 Hektar
Durchschnittliche Tiefe 1,5 m in Gumpen und Staubereichen bis 4,5 m
Beginn Fischstein Remschütz, Ende etwa 100m unterhalb der Brücke Kirchhasel.
Fischarten: hauptsächlich Bachforellen, Äsche, Aal, Rotaugen in kleineren Stückzahlen auch Barsch, Hecht, Karausche und Döbel.
Kleinfischarten: Elritze, Mühlkoppe, Bachneunauge, Schmerle, dreistachlichger Stichling *
KATZENLÖCHER
Größe 2,2 Hektar
Durchschnittliche Tiefe 2,5 m
Die Katzenlöcher befinden sich nordöstlich von Rudolstadt auf der rechten Seite des Saaleverlaufes in Fließrichtung.
Fischarten: hautsächlich Karpfen, Schleien, Rotfedern, Rotaugen und Karauschen. Raubfische: Hecht, Aal und Barsch.
Kleinfischarten: Moderlieschen, dreistachliger Stichling und vereinzelt Gründlinge
RESTLOCH I
Größe 0,9 Hektar
Durchschnittliche Tiefe 1,5 m
Das Restloch I befindet sich ebenfalls im Nordosten von Rudolstadt auf der linken Saaleseite in Fließrichtung.
Fischarten: hauptsächlich Karpfen und Schleie, viele kapitale Karauschen, Rotfeder, Rotauge.
Raubfische: natürlicher Hechtbestand, Barsch, Aal
Kleinfischarten: Moderlieschen, dreistachliger Stichling
RESTLOCH II
Größe etwa 0,3 Hektar
Durchschnittliche Tiefe 1,5 m
Das Restloch II befindet sich direkt auf dem Zufahrtsweg vor Restloch I.
Fischarten: sehr begrenzt, hauptsächlich Giebel und Rotaugen, aber auch Karpfen
Raubfische: Aal, Hecht
Für Einsteiger und Jungangler interessant, da die Giebel sehr gut beißen.
KARTENVERKAUF & PREISE
Weitere Informationen zu Kartenverkauf, Preisen findet ihr hier
ANGELBEDINGUNGEN
Grundsätzlich regeln sich die Angelbedingungen an unseren Gewässern entsprechend der Thüringer Fischereiausführungsverordnung (ThürFischAVO) in der jeweilig geltenden Fassung. Dennoch haben wir uns als Vorstand entschieden, angepasst an die Bedingungen in unseren Gewässern, einige Dinge entsprechend dem gesetzlichen Rahmen anders zu regeln. Alle Bestimmungen für den Angler findet ihr nachfolgend oder auch auf euren Angelkarten.
Allgemeines
Die Beschilderung der einzelnen Gewässerstrecken insbesondere der Fliegenstrecken der Saale ist maßgeblich und zu beachten.
In Fliegenstrecken ist nur das Angeln mit Flugangel, Eigengewichtsschnur und künstlicher Insektenimitation erlaubt.
Zelten und offene Feuerstellen sind verboten (darunter zählt nicht der Rost/Grill). Pkw sind auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abzustellen.
Mindestmaße & Schonzeiten
Abweichende Mindestmaße - Bachforelle 30cm, Karpfen 40cm, Aal 50cm, Hecht 50cm, Schleie 30cm, Zander 60cm, Äsche 40cm
Schonzeit für Zander und Hecht vom 15.02.-31.05. gleichermaßen. In dieser Zeit Verbot von sämtlichen Raubfischangelmethoden in den Rest- und Katzenlöchern (z.B. Köderfisch, Wobbler, Blinker, Gummifisch, Drop-Shot, Texas-Rig...)
Besonder Bestimmungen
Das bisher geltende Watverbot in der Saale und in den Standgewässern des Vereines wurden aufgehoben. Der Vorstand geht davon aus, dass Watfischer eigentständig und verantwortungsvoll handeln und Laichplätze der verschiedenen Fischarten in der Laichzeit sowie Muschelbänke nicht betreten. Ein Zuwiderhandeln kann dennoch bei Feststellung von Schäden durch die Fischereiaufsicht geahndet werden.
In der Saale gilt ab sofort die Pflicht zum Einzelhaken bei der Verwendung von Wobblern und Hardbaitködern.
Fangbegrenzungen
Pro Angeltag dürfen dem Gewässer 3 Feinfische/Salmoniden entnommen werden. Hiervon jedoch maximal 2 Stück Karpfen, Hecht, Schleie, Aal, Äsche oder Bachforelle - 1 Stück Zander. Beim Kauf einer Jahreskarte für die Saale gilt bezüglich der Entnahme von Salmoniden eine maximale Anzahl von 40 fangfähigen Individuen pro Jahr.
Die Äsche darf wieder beangelt werden, allerdings dürfen nur zwei Stück je Angler und Jahr entnommen werden.