
DER STOLZ EINES JEDEN VEREINS
DIE VEREINSGEWÄSSER
WAS DER VEREIN AN WASSER ZU BIETEN HAT:
Als Verein ein Gewässer zu bewirtschaften bedeutet eine Menge Arbeit und Verantwortung Flora und Fauna zu tragen. Umso schöner ist es, wenn die eigene Arbeit Früchte trägt und die Natur unter und über Wasser funktioniert.
Die Pachtgemeinschaft ist sowohl Pächter, als auch Eigentümer. In Pacht befinden sich derzeit 46 Hektar Saale, sowie die Katzenlöcher und das Restloch II. Das Restloch I mit seinen etwa 0,9 Hektar hat der Verein vor einigen Jahren als Eigentum käuflich erworben.
Zur Bewirtschaftung der Gewässer gehört nicht nur der Besatz mit Jungfisch, die Bereinigung der Ufer von Unrat, der regelmäßige Schnitt von Bäumen, die Grasmahd an den Angelstellen oder das Freihalten von Wegen rund um die Gewässer. Auch dem Umwelt- und Naturschutz muss Sorge getragen werden. So haben wir nicht nur ein Auge auf unsere "Schützlinge" unter Wasser, sonder auch auf Flora und Fauna über der Wasseroberfläche, denn ein Ökosystem muss immer als Gesamtheit mit all seinen Faktoren betrachtet werden. Und in diesem Bereich lernen auch wir immer wieder dazu.
GEWÄSSERÜBERSICHT
Saale
Katzenlöcher
Restloch I
Restloch II
SCHONMAßE - SCHONZEITEN - FANGBEGRENZUNGEN
ANGELBEDINGUNGEN
ALLES MUß SEINE GRENZEN HABEN!
Grundsätzlich regeln sich die Angelbedingungen an unseren Gewässern entsprechend der Thüringer Fischereiausführungsverordnung (ThürFischAVO) in der jeweilig geltenden Fassung. Dennoch haben wir uns als Vorstand entschieden, angepasst an die Bedingungen in unseren Gewässern, einige Dinge entsprechend dem gesetzlichen Rahmen anders zu regeln. Alle Bestimmungen für den Angler findet ihr nachfolgend.
Allgemein gilt:
Die Beschilderung der einzelnen Gewässerstrecken insbesondere der Fliegenstrecken der Saale ist maßgeblich und zu beachten.
In Fliegenstrecken ist nur das Angeln mit Flugangel, Eigengewichtsschnur und künstlicher Insektenimitation erlaubt.
Zelten und offene Feuerstellen sind verboten (darunter zählt nicht der Rost/Grill). Pkw sind auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abzustellen.
Abweichende Mindestmaße:
Bachforelle 30cm, Karpfen 40cm, Aal 50cm, Hecht 50cm, Schleie 30cm, Zander 60cm, Äsche 40cm
Abweichende Schonzeiten:
Die Schonzeit für Zander und Hecht erstreckt sich vom 15.02.-31.05. gleichermaßen. In dieser Zeit besteht in den Restlöchern und den Katzenlöchern ein Verbot der Nutzung von sämtlichen Raubfischangelmethoden (z.B. Wobbler, Blinker, Gummifisch, Drop-Shot, Texas-Rig...)
Die Äsche darf wieder beangelt werden, allerdings dürfen nur zwei Stück je Angler und Jahr entnommen werden.
Besondere Bestimmungen:
Das bisher geltende Watverbot in der Saale und in den Standgewässern des Vereines wurden aufgehoben. Der Vorstand geht davon aus, dass Watfischer eigentständig und verantwortungsvoll handeln und Laichplätze der verschiedenen Fischarten in der Laichzeit sowie Muschelbänke nicht betreten. Ein Zuwiderhandeln kann dennoch bei Feststellung von Schäden durch die Fischereiaufsicht geahndet werden.
In der Saale gilt ab sofort die Pflicht zum Einzelhaken bei der Verwendung von Wobblern und Hardbaitködern.
Fangbegrenzungen:
Pro Angeltag dürfen dem Gewässer 3 Feinfische/Salmoniden entnommen werden. Hiervon jedoch maximal 2 Stück Karpfen, Hecht, Schleie, Aal, Äsche oder Bachforelle - 1 Stück Zander. Beim Kauf einer Jahreskarte für die Saale gilt bezüglich der Entnahme von Salmoniden eine maximale Anzahl von 40 fangfähigen Individuen pro Jahr.